Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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5.1.2 Eurojust
Eurojust ist mit dem Vertrag von Nizza in den Vertrag über die Europäische Union aufgenommen und durch Beschluss des Rates vom (2002/187/JI) errichtet worden. Deutschland hat diesen Beschluss durch das Eurojust-Gesetz (EJG) umgesetzt, das am in Kraft getreten ist.
Aufgabe von Eurojust ist es, die Koordinierung von Strafverfolgungsmaßnahmen zwischen den EU-MS zu fördern und zu verbessern, strafrechtliche Ermittlungen zu unterstützen und die Erledigung von Rechtshilfeersuchen zu erleichtern. Eurojust arbeitet eng mit dem EJN zusammen, dessen Sekretariat bei Eurojust angesiedelt ist. Auf der Grundlage von Zusammenarbeitsvereinbarungen kann Eurojust auch mit internationalen Organisationen und anderen Staaten einen Informationsaustausch pflegen.
Bei Eurojust arbeiten Staatsanwälte, Richter und Polizeibeamte, die von den EU-MS nach Maßgabe ihres nationalen Rechts nach Den Haag entsandt werden. Bei internationalem Koordinierungsbedarf kann sich ein deutscher Strafverfolgungsbeamter an sein nationales Mitglied bei Eurojust wenden und um Hilfestellung bitten. Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten ist § 4 EJG.