Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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Gesetzesmaterialien
Denkschrift der deutschen Bundesregierung
Zu Artikel 1
Dieser Artikel bestimmt in Übereinstimmung mit dem OECD-Musterabkommen, dass das Abkommen für Personen gilt, die in einem oder in beiden Vertragstaaten ansässig sind.
OECD-Musterabkommen 2014
Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragstaat oder in beiden Vertragstaaten ansässig sind.
Deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA
Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragstaat oder in beiden Vertragstaaten ansässig sind.