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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

IV. Einbeziehung künftiger Nachlass- und Erbschaftsteuern (Abs. 4)

„(4) Das Abkommen gilt auch für alle Nachlaß- und Erbschaftsteuern, die nach der Unterzeichnung dieses Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden.“

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Künftige Besteuerung von Nachlässen und Erwerb von Todes wegen. Die in Erb. Art. 2 Abs. 4 getroffene Vereinbarung bezieht auch alle Nachlass- und Erbschaftsteuern, die in einem der Vertragsstaaten aufgrund neuer oder geänderter Gesetze zusätzlich oder an Stelle der bisher erhobenen Steuern erhoben werden, in das Abkommen mit ein. Zweifel über die Anwendbarkeit des Abkommens nach einer Änderung der in Erb. Art. 2 Abs. 3 beschriebenen Rechtslage sind damit ausgeschlossen. Gleichzeitig wird klargestellt, dass die Gesetzgebungstätigkeit in einem der Vertragsstaaten auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern eiS. 58ne Anpassung oder Ergänzung dieses Abkommens nicht notwendig macht. So würde das Erb. DBA z.B. auch gelten, wenn die kantonalen Nachlass- und Erbschaftsteuern der Schweiz von einer auf Bundesebene eingeführten Erbschaftsteuer abgelöst werden würden. Im Übrigen dokumentiert diese Regelung den Willen der Vertragssch...

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