Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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II. Allgemeiner Inhalt
6.1
Rechtsgrundlage. Die Rechtsgrundlage des Art. 15a ist das Revisionsprotokoll vom . Ergänzende Regelungen und Definitionen finden sich im Verhandlungsprotokoll vom . Entsprechend der neueren Abkommenspraxis der Bundesrepublik hat der Bundestag beiden Protokollen durch Gesetz vom zugestimmt. Sie sind im Anschluss an das Zustimmungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit wird vermieden, dass der BFH den Bestimmungen des Verhandlungsprotokolls keine Verbindlichkeit zumisst. Die neuen Bestimmungen sind erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem zufließen (Art. 4 Abs. 3 des Zustimmungsgesetzes vom ).
7
Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaats, begrenztes Quellenbesteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats. Ebenso wie in Art. 15 Abs. 4 a.F. hat das prinzipielle Besteuerungsrecht der Wohnsitzstaat. Allerdings erhält der Tätigkeitsstaat ein auf maximal 4,5 % der Bruttovergütung begrenztes Quellenbesteuerungsrecht (Abs. 1). Die Quellensteuer wird bei der Veranlagung im Wohnsitzsta...