Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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7. Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern
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Arbeitgeberwechsel. Wechselt der Grenzgänger innerhalb eines Jahres im Tätigkeitsstaat den Arbeitgeber, so stellt sich die Frage, ob die Kürzung bezogen auf das jeweilige Arbeitsverhältnis (arbeitgeberbezogene Betrachtungsweise) oder auf den Arbeitnehmer (arbeitnehmerbezogene Betrachtungsweise) vorzunehmen ist.
Der in Lörrach wohnende A ist innerhalb eines Jahres 3 Monate bei dem schweizerischen Unternehmen B und 9 Monate bei dem schweizerischen Unternehmen C beschäftigt. Er ist für das Unternehmen B an 20 Arbeitstagen in der Innerschweiz tätig, so dass er an diesen Tagen nicht an seinen Wohnort zurückkehren kann.
Bei der arbeitnehmerbezogenen Betrachtungsweise wäre A im Streitjahr Grenzgänger. Bei der arbeitgeberbezogenen Betrachtung wäre für die Tätigkeit bei B die Grenzgängereigenschaft zu verneinen, weil die Höchstgrenze von 15 Tagen (3 × 5 Tage s. Rz. 48) überschritten ist.
Vom Sinn der Grenzgängerregelung her, die auf die überwiegende Bindung an den Wohnsitzstaat abstellt, muss der arbeitnehmerbezogenen Betrachtungsweise der Vorzug gegeben werden. Demgegenüber hielten die deutsche und die schweizerische Fi...