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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

7.4 Änderung der persönlichen Verhältnisse während des Kalenderjahres

Jede Änderung, die zu einer Anpassung des anwendbaren Tarifcodes führt (bspw. Heirat, Scheidung, Trennung, Geburt von Kindern, Aufnahme oder Beendigung einer Erwerbstätigkeit, Ein- oder Austritt aus einer Landeskirche), ist bei der Quellenbesteuerung erst im auf die Änderung folgenden Monat zu berücksichtigen.

Änderung des Zivilstands während des Kalenderjahres (Heirat):
  • 1. Ein lediger Steuerpflichtiger heiratet am . Er ist unselbstständig erwerbstätig und übt seine 100 %-Tätigkeit für einen Jahreslohn von CHF 65 000.00 (CHF 5 000 × 13) aus.

    Seine Ehegattin übt keine Erwerbstätigkeit aus.

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    S. 491Monat
    Januar
    ...
    Mai
    Juni
    ...
    November
    Dezember
    Besteuerung
    Bruttolohn
    5 000
    5 000
    5 000
    5 000
    10 ...
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