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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

I. Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit (Abs. 1)

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Allgemeines. Erb. Art. 11 Abs. 1 verbietet eine diskriminierende Besteuerung nach der Staatsangehörigkeit, wobei das Verbot nicht auf die Besteuerung von Nachlässen (bzw. Erwerben von Todes wegen) beschränkt ist, sondern die Besteuerung freigebiger Zuwendungen unter Lebenden einschließt (Erb. Art. 11 Abs. 4). Die RegeS. 11lung hat im bilateralen deutsch-schweizerischen Verhältnis geringe praktische Bedeutung, soweit es natürliche Personen betrifft. Denn die Besteuerung von Erbfällen und Schenkungen in beiden Staaten differenziert nicht nach der Staatsangehörigkeit. Hier ist die Unterscheidung nach der Ansässigkeit des Erblassers (und in Deutschland auch des Erben) von weitaus größerer praktischer Bedeutung, die aber von Erb. Art. 11 Abs. 1 nicht untersagt wird (vgl. Rz. 16). Eine prägnante Ausnahme im deutschen Erbschaftsteuerrecht von dieser nationalitätsneutralen Besteuerung bildet die sog. erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b ErbStG). Diese führt allerdings tendenziell zu einer höheren Belastung des deutschen Staatsangehörigen, was Erb. Art. 11 Abs. 1 wiederum nicht verbietet (vgl. Rz. 21 ff.). Eine gewisse ...

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