Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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7 Inkrafttreten
Dieses Kreisschreiben tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des geänderten Artikels 23 VStG und des Artikels 70d VStG rückwirkend auf den in Kraft.
Das Kreisschreiben Nr. 40 der Eidgenössischen Steuerverwaltung über die Verwirkung des Anspruchs von natürlichen Personen auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer gemäss Artikel 23 VStG vom gilt weiterhin für die Fälle, die unter das alte Recht fallen (vgl. Ziff. 6 hiervor).