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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

3. Verfahrensrechte - Rechtsbehelfe

1060

Anpassung an bestehendes Verwaltungsrecht. Die Verfahrensrechte der Akteneinsicht, die Eröffnung der Veranlagungsverfügung und die vertragliche Vertretung sind an bestehendes Verwaltungsrecht angepasst.

1061

Regelungen im Einzelnen. Das Veranlagungs- und das sich daran ggf. anschließende Rechtsbehelfsverfahren ist wie folgt geregelt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bei der direkten Bundessteuer:
Veranlagungsbehörde
Kantonale Steuerverwaltung
Einsprachebehörde - Einsprache
Kantonale Steuerverwaltung
Beschwerdeinstanz - Beschwerde
Kantonale Beschwerdeinstanz für die dBSt (in der Regel Steuerrekurskommission oder Verwaltungsgericht)
Eventuell 2. Beschwerdeinstanz - Beschwerde/Rekurs
2. Kantonale Beschwerdeinstanz für die dBSt (Verwaltungsgericht, nur vereinzelte Kantone)
S. 125Bei den kantonalen Steuern (Staatssteuern) und allgemeinen Gemeindesteuern:
Veranlagungsbehörde
Kantonale Steuerverwaltung
Einsprachebehörde - Einsprache
Kantonale S...

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