Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

4. Vermeidung der Doppelbesteuerung

98

BFH: Keine Fiktion des Tätigkeitsorts. Der Ansässigkeitsstaat behält sein generelles Besteuerungsrecht nach Abs. 1 (s. Rz. 87). Nach dem Wortlaut des Abs. 3 können die dort behandelten Einkünfte im Staat der Geschäftsleitung besteuert werden; sie können nicht ausschließlich dort besteuert werden. Ist die Schweiz Ansässigkeitsstaat, verzichtet sie auf ihr Besteuerungsrecht unter Progressionsvorbehalt. Das ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 24 Abs. 2 Nr. 1. Nach dem Wortlaut von Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d verzichtet die Bundesrepublik nur dann unter Progressionsvorbehalt auf ihr Besteuerungsrecht, wenn die unselbständige Tätigkeit in der Schweiz ausgeübt wird. Auch insoweit muss allerdings nach der hier vertretenen Auffassung die Fiktion gelten, dass der Staat, in dem das Schifffahrts- oder Luftfahrtunternehmen geleitet wird, als Tätigkeitsstaat anzusehen ist (s. Rz. 94). Der BFH folgt dem nicht. Anders als zu der mit Art. 15 Abs. 3 vergleichbaren Regelung des Art. 15 Abs. 4 für leitende Angestellte (s. Rz. 115) ist der BFH der Ansicht, der Regelungszusammenhang des Abs. 3 enthalte keine Fiktion des Tätigkeitsorts. Es ...

Daten werden geladen...