Flick/Wassermeyer/Kempermann
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung
2026
Print-ISBN: 978-3-504-26010-1
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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Artikel 18 [Ruhegehälter]
Vorbehaltlich des Artikels 19 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.