Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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V. Aufzählung der für das DBA relevanten Steuern (Abs. 3)
Zu den zur Zeit bestehenden Steuern, für die das Abkommen gilt, gehören insbesondere ...
141
Katalog. Art. 2 Abs. 3 enthält - entsprechend dem OECD-MA - eine Aufzählung der zur Zeit des Abkommensschlusses bestehenden deutschen Steuern, während bezüglich der Schweizer Steuern lediglich eine Beschreibung des Steuergegenstandes erfolgt. Diese Aufzählungen beinhalten keine endS. 21gültige Regelung. Sie stehen vielmehr unter dem Vorbehalt des Art. 2 Abs. 4, der eine Anpassung an Veränderungen sicherstellen soll.
142-150
Einstweilen frei.
1. in der Bundesrepublik Deutschland:
a) die Einkommensteuer einschließlich der Ergänzungsabgabe dazu,
b) die Körperschaftsteuer einschließlich der Ergänzungsabgabe dazu,
c) die Vermögensteuer,
d) die Grundsteuer und
e) die Gewerbesteuer
(im folgenden als „deutsche Steuer“ bezeichnet);
151
Deutsche Steuern. Nach den obigen Grundsätzen fallen nach dem Stand vom 1.2016 folgende deutsche Steuern unter das Abkommen:
Einkommensteuer
Einkommensteuergesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom mit seitherigen Änderungen;
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 i.d.F. der Bekanntmachung vom mit seitherigen Änderungen;
Lohnsteuer...