Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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13 Inkrafttreten, Aufhebungen und Übergangsrecht
Dieses Kreisschreiben tritt auf den in Kraft und gilt für sämtliche ab diesem Zeitpunkt fällig werdenden steuerbaren Leistungen.
Nachträgliche ordentliche Veranlagungen sowie Neuberechnungen der Quellensteuer (vgl. Ziffer 11 oben) werden daher erstmals für die Steuerperiode 2021 nach neuem Recht bzw. nach den Vorgaben dieses Kreisschreibens durchgeführt.
Altrechtliche Vorbescheide (Rulings), die dem Inhalt dieses Kreisschreibens nicht entsprechen, entfalten ab der Steuerperiode 2021 keine Wirkung mehr.
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Anhang I:
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Musterformulare (Anmeldung, Mutation, Abrechnung, Anträge NOV)
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Anhang II:
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Übersicht NOV
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Anhang III:
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Übersicht der Kantone mit Monatsmodell und Jahresmodell
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