Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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10. Auskünfte, Formulare, Gesetzestexte
Weitere Auskünfte über die Anrechnung ausländischer Quellensteuer erteilen die kantonalen Steuerverwaltungen und die Eidgenössische Steuerverwaltung, 3003 Bern. Die Antragsformulare für die Anrechnung ausländischer Quellensteuern (siehe Ziffer 8a hievor) können bei den kantonalen Steuerverwaltungen bezogen werden.
Die Doppelbesteuerungsabkommen mit den in der Verordnung 1 genannten Staaten, eine Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens sowie die Formulare zur Entlastung von oder Rückforderung der ausländischen Quellensteuern können via Internet: www.estv.admin.ch → Internationales Steuerrecht → Länder eingesehen oder bezogen werden.
Folgende Unterlagen können direkt im Internet eingesehen werden:
Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuer vom , Stand www.admin.ch/ch/d/sr/c672_201.html
Verordnung 1 des EFD über die Anrechnung ausländischer Quellensteuer vom , mit Anhang (Liste der Vertragsstaaten) www.admin.ch/ch/d/sr/c672_201_1.html
Verordnung 2 des EFD über die Anrechnung ausländischer Quellensteuer vom www.admin.ch/ch/d/sr/c672_201_3.html