Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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2. Vergleich mit OECD-Musterabkommen
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Inhaltliche Übereinstimmung. Art. 29 Abs. 1 entspricht inhaltlich Art. 28 OECD-MA 2017 mit unwesentlichen Abweichungen in der Formulierung. Art. 28 OECD-MA 2017 geht seinerseits auf die jeweils geringfügig unterschiedlich gefassten, aber inhaltlich unveränderten Art. 27 des OECD-MA 1992, 1977 und 1963 zurück.
Art. 29 Abs. 2—4 gehen über das OECD-MA hinaus, greifen aber die Vorschläge aus dem Musterkommentar (in der Fassung vom ) zum (heutigen) Art. 28 OECD-MA auf.