Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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6. Persönliche Voraussetzungen beim Erblasser
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Zum maßgeblichen Todeszeitpunkt vgl. (Erb. Art. 1 Rz. 9).
Wo der Erblasser seinen Wohnsitz hatte, ist für den Geltungsbereich des Abkommens nach Erb. Art. 4 Abs. 1 zu bestimmen. Im Falle eines Doppelwohnsitzes muss der Wohnsitzstaat mit Hilfe der Abgrenzungsregeln des Erb. Art. 4 Abs. 2 ermittelt werden (Vgl. Erb. Art. 4 Rz. 17 ff.).