Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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Art. 24 Organisation
1 Die ESTV ist für die Durchführung des Verfahrens zur Entlastung von der Verrechnungssteuer zuständig.
2 Sie regelt die Modalitäten der Geltendmachung des Anspruchs auf Entlastung von der Verrechnungssteuer. Für die elektronische Übermittlung von Rückerstattungsanträgen bestimmt sie die Zustellplattform.