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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

II. Zusatzprotokoll vom (Abs. 2)

(2) Das Zusatzprotokoll vom zum Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern bleibt neben diesem Abkommen bestehen.

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Art. 30 Abs. 2 DBA 1971 bestimmt, dass das Zusatzprotokoll vom betreffend die Lastenausgleichsabgaben — es dürfte keine nicht abgeschlossenen Fälle mehr geben — fortgilt. Daneben bleiben mangels ausdrücklicher einvernehmlicher Aufhebung in Kraft das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom sowie das Abkommen vom zur Ergänzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum deutschen Lastenausgleich vom . Zu Einzelheiten betreffend den obsoleten Lastenausgleich siehe die Vorauflage.

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