Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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I. Entstehungsgeschichte, Vergleich mit DBA 31/59, Vergleich mit OECD-MA
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Vergleich der DBA. Erb. Art. 3 Abs. 1 Buchst. d findet eine Entsprechung in Art. 12 A Abs. 2 DBA 31/59. Der Ausdruck „Staatsangehörige“ ist damit in beiden Abkommen gleich zu verstehen. Die übrigen Begriffsbestimmungen des Erb. Art. 3 Abs. 1 sind im DBA 31/59 nicht enthalten, sondern werden dort vorausgesetzt. Es fehlt dort auch eine dem Erb. Art. 3 Abs. 2 ähnliche Auslegungsregel.
Erb. Art. 3 lehnt sich eng an die Mustervorschrift der OECD von 1966 an. Zusätzlich zu dem dort vorgeschlagenen Text findet sich im Abkommen die oben erwähnte Definition des Ausdrucks „Staatsangehöriger“.