Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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Art. 7 Nichteintreten auf das Gesuch
Das SIF leitet kein Verständigungsverfahren ein, wenn:
a. die Voraussetzungen für die Einleitung eines Verständigungsverfahrens nach dem anwendbaren Abkommen nicht erfüllt sind;
b. das Gesuch die Anforderungen nach Artikel 5 nicht erfüllt und die Mängel nicht behoben worden sind; oder
c. die gesuchstellende Person ihren Pflichten nach Artikel 6 nicht nachkommt.