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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Erforderliche Aufzeichnungen in besonderen Fällen (§ 5 GAufzV)

Zu den Aufzeichnungen in besonderen Fällen gehören folgende Unterlagen:

  • Aufzeichnungen über Änderungen von Geschäftsstrategien oder die Durchführung eines Vorteilsausgleichs (Tz. 2.3 Verwaltungsgrundsätze 1983, , BStBl. I 1983, 218), auf die sich der Steuerpflichtige zur Begründung seiner Verrechnungspreisgestaltung beruft (§ 5 Nr. 1 GAufzV),

  • Für Umlagen (§ 5 Nr. 2 GAufzV) wird ergänzend auf Tz. 9 des , (BStBl. I 1999, 1122) hingewiesen.

  • Aufzeichnungen über Verrechnungspreiszusagen bzw. -vereinbarungen ausländischer Steuerverwaltungen ohne Beteiligung Deutschlands (§ 5 Nr. 3 GAufzV), die direkt oder indirekt die Preisgestaltung des Steuerpflichtigen bei seinen Geschäftsbeziehungen mit Nahestehenden beeinflussen; der Steuerpflichtige hat auch im Hinblick auf ein beantragtes Verständigungs- oder Schiedsstellenverfahren, das Einfluss auf seine Verrechnungspreise hat und an dem Deutschland nicht beteiligt ist, über den Bearbeitungsstand und über eventuell bereits ergangene (Zwischen-)Bescheide schri...

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