Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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cc) Internationale und interkantonale Steuerbehandlung
706
Transparente Behandlung. Die Personengesellschaft wird nach schweizerischem Steuerrecht als transparent angesehen. Dies hat zur Folge, dass es grundsätzlich nicht darauf ankommt, ob Einkünfte direkt vom Gesellschafter oder von der Personengesellschaft erzielt werden. Handelt es sich bei der Personengesellschaft um eine kaufmännische, so wird allerdings jeder Gesellschafter als „Mitbetreiber des Geschäfts“ angesehen. Seine Einkünfte aus der Personengesellschaft werden Geschäftseinkünfte.
707
Keine Abkommensberechtigung. Wegen Fehlens der Steuersubjekteigenschaft ist die Personengesellschaft nach DBA-Grundsätzen nicht als subjektiv abkommensberechtigt anzusehen. Im Verhältnis zu Deutschland kann jedoch eine Personengesellschaft, die in einem Vertragsstaat ihre Geschäftsleitung hat, aus Praktikabilitätsgründen selber einen Antrag einreichen, wenn mindestens 75 % der Gewinne der S. 90Gesellschaft Personen zustehen, die im selben Staat ansässig sind (vgl. Verhandlungsprotokoll vom , III. Materialien, Ziff. 2.1 Verhandlungsprotokolle, Niederschriften). Diese Lösung ist sachgerecht, weil die Gesellschafter für ihre...