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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

1. Überblick

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Extraterritorialität, steuerliche Vorrechte: Diplomaten und Konsularbeamte (zum begünstigten Personenkreis unten Rz. 9 ff.) unterliegen im Empfangsstaat der sog. Exterritorialität nach völkerrechtlichen Grundsätzen, die im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom („WÜD“) und im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom („WÜK“) niedergelegt sind. Exterritorialität im völkerrechtlichen Sinne ist die Befreiung staatsfremder Personen oder Sachen von der inländischen Rechtsordnung. Nach Art. 34 WÜD und Art. 49 WÜK erstreckt sich diese Exterritorialität auch auf die Steuerhoheit. Exterritoriale unterliegen demnach grundsätzlich nicht den Personensteuern des Empfangsstaates, es sei denn, in Art. 34 WÜD bzw. Art. 49 WÜK ist eine Ausnahme normiert (steuerliche Vorrechte). Vor diesem Hintergrund stellt Art. 29 Abs. 1 klar, dass das DBA-CH die steuerrechtlichen Vorrechte nicht beschneidet.

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Für Einkünfte, die der Empfangsstaat aufgrund der steuerlichen Vorrechte nicht besteuert, belässt Art. 29 Abs. 2 das Besteuerungsrecht bei dem Entsendestaat (subsidiäres Besteuerungsrecht des Entsendestaates). Zugleich fin...

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