Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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8. Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates
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Besteuerung im Wohnsitzstaat. Im Gegensatz zu den Abkommen mit den meisten Nachbarländern hat der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht. Die Neuregelung folgt damit einer Tradition, die schon unter der Geltung des DBA-Schweiz 1931/59 begründet worden ist (s. Rz. 1). Über die damalige Anschauung, dass Pendler nur derjenige ist, der der wirtschaftlichen Not gehorchend auf der andeS. 30ren Seite der Grenze arbeiten muss, ist die Zeit hinweggegangen. Das zeigt sich bereits in der Aufnahme der leitenden Angestellten in den Kreis der Pendler durch das Verhandlungsprotokoll vom . Wenn gleichwohl auch bei der Konzeption des Art. 15a im Jahr 1991 das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat zugewiesen wurde, ließ sich mit dieser Lösung — abgesehen von den deutschen Fiskalinteressen (s. Rz. 3) — noch ein weiteres Ziel erreichen. Nach dem damals geltenden Recht konnte ein Pendler aufgrund seiner lediglich beschränkten Steuerpflicht im Tätigkeitsstaat steuerliche Entlastungen für persönliche und familienbezogene Einschränkungen der Leistungsfähigkeit nicht geltend machen. Im Wohnsitzstaat konnte er sie zwar geltend machen; das ...