Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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d) Gesamtbelastung
586
Kantonale Unterschiede. Die progressive Ausgestaltung der in den Kantonen den Kapitalgesellschaften auferlegten Gewinnbesteuerung - zusätzlich variiert durch divergierende Tarifgestaltungen, mit Abhängigkeit von ergänzenden Finanzbeschlüssen und durch die Abzugsfähigkeit der Steuer selbst (Rz. 517) - gestattet praktisch keine vom Einzelfall unabhängige Bestimmung der Reingewinn- und Kapitalbelastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern sowie direkte Bundessteuern. Im Jahr 2020 reicht die Steuerbelastung bei 4 % Rendite von 13-32 % des Reingewinnes und bei 50 % Rendite von 12-21 % des Reingewinns. An diesen unterschiedlichen Steuerbelastungen ändert sich auch durch das StHG nichts Wesentliches, da die Tarife und Steuersätze der Kantone hiervon unberührt bleiben.
587-589
Einstweilen frei.