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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

XI. Nutzungsberechtigter (Abs. 11)

(11) Nicht als in einem Vertragstaat ansässig gilt eine Person in bezug auf Einkünfte und Vermögenswerte, die nicht ihr, sondern einer anderen Person zuzurechnen sind.

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Keine Parallelen in anderen DBA. Art. 4 Abs. 11 hat keine unmittelbare Parallele in einem anderen DBA. Er steht jedoch in einem Sachzusammenhang mit dem Ausdruck „Nutzungsberechtigter“, wie er in Art. 10 Abs. 1, Art. 11 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 4 OECD-MA verwendet wird. Art. 4 Abs. 11 ist in seinem gedanklichen Ansatz verfehlt, was das Verständnis der Bestimmung erschwert. Die Vorschrift vermengt nicht nur unzulässigerweise die Begriffe „Ansässigsein“ und „Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten“ miteinander, sondern ihr RegeS. 105lungsgehalt geht sogar ins Leere. Dazu ist davon auszugehen, dass das DBA stets nur zu Gunsten einer Person angewendet werden kann, der nach dem innerstaatlichen Recht des jeweils maßgebenden Vertragsstaates die Einkünfte zuzurechnen sind, für die das DBA eine potentielle Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt. Die Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten ist deshalb logischerweise vor der Abkommensberechtigung zu prüfen. Erst ...

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