Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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II. Allgemeiner Inhalt
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Erb. Art. 7 hat eine weitere Zuteilungsregel, die sich auf betriebliches Vermögen bezieht, zum Inhalt. Sie betrifft Seeschiffe und Luftfahrzeuge im internationalen Verkehr sowie Schiffe, die der Binnenschifffahrt dienen. Die Zuteilungsregel erfasst außerdem das bewegliche Vermögen, das dem Betrieb dieser Verkehrsmittel dient. Das Besteuerungsrecht kommt grundsätzlich dem Belegenheitsstaat zu.