Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
d) Vorsorge und Versicherungen
160
Drei-Säulen-Konzept. Die Vorsorge für Alter, Invalidität und Tod beruht auf dem sog. Drei-Säulen-Konzept.
1. Säule: Sozialversicherungen (Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenversicherung AHV/IV),
2. Säule: Berufliche Vorsorge (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge - BVG),
3. Säule a: gebundene Selbstvorsorge,
3. Säule b: freie Selbstvorsorge.
S. 24
161
AHV: Beiträge und Einkünfte. Die Beiträge zur AHV und IV sind abzugsfähig (Art. 33 Abs. 1 Buchst. d DBG bzw. Art. 9 Abs. 2 Buchst. d StHG). Die Einkünfte aus diesen Sozialversicherungen unterliegen im Gegenzug der vollen Besteuerung (Art. 22 Abs. 1 DBG bzw. Art. 7 Abs. 1 StHG). Ergänzungsleistungen, die neben den regulären AHV/IV-Leistungen erbracht werden, sind steuerfrei (Art. 14 Buchst. h DBG bzw. Art. 7 Abs. 4 Buchst. k StHG).
162
BVG: Beiträge und Einkünfte. Die Beiträge zur 2. Säule sind ebenfalls abzugsfähig (Art. 33 Abs. 1 Buchst. d DBG bzw. Art. 9 Abs. 2 Buchst. d StHG). Einschränkungen gelten für Einkäufe. Die hieraus fließenden Leistungen sind folglich gleichfalls steuerbar (Art. 22 Abs. 1 DBG bzw. Art. 7 Abs. 1 StHG), wobei Kapitalleistungen in der Regel einer gesonderten Veranlagung unterliegen.
163
Säule 3a: Beiträge und Leistungen. Beiträge zum Erwerb von Ansprü...