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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

d) Vorsorge und Versicherungen

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Drei-Säulen-Konzept. Die Vorsorge für Alter, Invalidität und Tod beruht auf dem sog. Drei-Säulen-Konzept.

  • 1. Säule: Sozialversicherungen (Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenversicherung AHV/IV),

  • 2. Säule: Berufliche Vorsorge (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge - BVG),

  • 3. Säule a: gebundene Selbstvorsorge,

  • 3. Säule b: freie Selbstvorsorge.

S. 24

161

AHV: Beiträge und Einkünfte. Die Beiträge zur AHV und IV sind abzugsfähig (Art. 33 Abs. 1 Buchst. d DBG bzw. Art. 9 Abs. 2 Buchst. d StHG). Die Einkünfte aus diesen Sozialversicherungen unterliegen im Gegenzug der vollen Besteuerung (Art. 22 Abs. 1 DBG bzw. Art. 7 Abs. 1 StHG). Ergänzungsleistungen, die neben den regulären AHV/IV-Leistungen erbracht werden, sind steuerfrei (Art. 14 Buchst. h DBG bzw. Art. 7 Abs. 4 Buchst. k StHG).

162

BVG: Beiträge und Einkünfte. Die Beiträge zur 2. Säule sind ebenfalls abzugsfähig (Art. 33 Abs. 1 Buchst. d DBG bzw. Art. 9 Abs. 2 Buchst. d StHG). Einschränkungen gelten für Einkäufe. Die hieraus fließenden Leistungen sind folglich gleichfalls steuerbar (Art. 22 Abs. 1 DBG bzw. Art. 7 Abs. 1 StHG), wobei Kapitalleistungen in der Regel einer gesonderten Veranlagung unterliegen.

163

Säule 3a: Beiträge und Leistungen. Beiträge zum Erwerb von Ansprü...

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