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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

1. Gegenstand und Zweck der Regelung

641

Sonderreglung für Einkaufsgewinne. Nach Art. 5 Abs. 3 Buchst. d gilt eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich dem Einkauf von Gütern oder Waren für das Unternehmen dient, nicht als Betriebsstätte; das gilt auch dann, wenn die betreffende Einrichtung dem Grunde nach der Betriebsstättendefinition des Art. 5 Abs. 1 unterfällt (vgl. Art. 5 Rz. 52). Das Bestehen einer reinen Einkaufsstelle in einem Vertragsstaat führt also nicht zu dessen Besteuerungszuständigkeit (vgl. Rz. 175); Gewinne aus der Tätigkeit einer solchen Stelle sind im Grunde abkommensrechtlich irS. 261relevant (s. hierzu auch das Beispiel in Rz. 142 ff.). Es ist deshalb nur konsequent, dasselbe in Bezug auf die Einkaufsgewinne von Unternehmensteilen anzuordnen, die neben dem Einkauf weitere Tätigkeiten ausübt und deshalb der Ausnahmeregelung des Art. 5 Abs. 3 Buchst. d nicht unterfallen. Diese Konsequenz zieht Abs. 5, indem die Vorschrift bestimmt, dass in einem solchen Fall Einkaufsgewinne der - dann bestehenden - Betriebsstätte im Rahmen der unternehmensinternen Gewinnabgrenzung nicht zu berücksichtigen sind. Die Vorschrift dient mithin der steuerlichen Gle...

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