Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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4. Begriff des Vertragstaates
... in einem Vertragstaat oder in beiden Vertragstaaten ...
106
Vertragstaat. Dieser Begriff bedeutet nach den allgemeinen Grundsätzen den Staat oder das andere Völkerrechtsubjekt, das Partei einer völkerrechtlichen Vereinbarung ist.
107
Vertragstaat bedeutet hier gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. c je nach dem Zusammenhang die Bundesrepublik Deutschland oder die Schweizerische Eidgenossenschaft.
108-110
Einstweilen frei.