KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.05.2026
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Arbeiter - Eisen- und Metallverarbeitendes Gewerbe - Gehaltserhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Anhang III
Vereinbarung über die Erhöhung der Mindestgrundlöhne, der Ist-Löhne, Akkord- und Prämienverdienste ab und
1. Zeitlöhner:
Die monatlichen Mindestgrundlöhne ab und sind im Abschnitt IX. Entlohnung geregelt.
Bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist der monatliche Mindestgrundlohn durch 38,5 zu dividieren und mit der vereinbarten Wochenstundenanzahl zu multiplizieren.
Die am bzw. bestehenden Ist-Monatslöhne der am bzw. am in den Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer (ausgenommen Lehrlinge), die über dem jeweiligen monatlichen Mindestgrundlohn 2025 bzw. 2026 (Abschnitt IX) liegen, sind ab um...