KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 10.04.2026
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Kündigungsbestimmungen für Arbeiter - Angleichung Arbeiter/Angestellte („Saisonbranchen“)
Stand:
Nachfolgende Zusammenfassung behandelt die Angleichung der Kündigungsbestimmungen der Arbeiter an jene der Angestellten allgemein. Die für den jeweiligen Kollektivvertrag geltenden Kündigungsbestimmungen finden Sie im entsprechenden Dokument „Kündigung“.
Die Kündigungsbestimmungen sind für Angestellte in § 20 AngG, für Arbeiter seit in § 1159 ABGB geregelt. Die Änderungen im Rahmen der Novelle 2021 hatten das Ziel, die Kündigungsbestimmungen von Arbeitern an jene für Angestellte anzugleichen. Dabei konnten gemäß § 1159 Abs. 4 ABGB aF durch Kollektivvertrag für Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, abweichende Regelungen festgelegt werden. Einige Branchen hatten daher auf Kollektivvertragsebene Regelungen und Festlegungen als Saisonbranche getroffen, sodass im Geltungsbereich jener Kollektivverträge auch über den hinaus kürzere K...