KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 28.04.2026
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Angestellte - Handel - Gehaltserhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
E. AUFRECHTERHALTUNG DER ÜBERZAHLUNGEN
Die am bestehenden Überzahlungen der kollektivvertraglichen Mindestgehälter sind in ihrer euromäßigen Höhe (centgenau) gegenüber den ab erhöhten kollektivvertraglichen Mindestgehältern aufrechtzuerhalten.
(1. idF ab )
Für Arbeitnehmerinnen mit Provision gemäß D. dieses Abschnittes gilt Punkt 1 nur hinsichtlich jener Fälle, in denen ein Fixum vereinbart wurde.
Liegt der Betrag dieses Fixums höher als das jeweils z...