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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Hitz/Schrenk

KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 28.04.2026

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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 28.04.2026

Angestellte - Pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs - Ausgleichszulage (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Die Pharmazeutische Gehaltskasse zahlt berufsberechtigten Apothekern und Aspiranten, die in einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke in Österreich angestellt sind, das sogenannte „Schemagehalt“ (= senioritätsabhängiges Gehalt des Gehaltsschemas). Dieses Gehalt stellt den überwiegenden Teil der Bezüge einer pharmazeutischen Fachkraft dar.

Das Einkommen angestellter Apotheker und Aspiranten wird durch eine kollektivvertraglich geregelte Ausgleichszulage ergänzt. Diese wird den pharmazeutischen Fachkräften entsprechend ihrem Dienstausmaß direkt vom Apothekenbetrieb als Arbeitgeber ausbezahlt.

Die Ausgleichszulage ist unabhängig von der jeweiligen Gehaltsstufe und gebührt 14-mal pro Jahr. Die jeweilige Höhe der Ausgleichszulage wird von den Kollektivvertragspartnern (Österreichischer Apothekerverband, Verband angestellter ApothekerInnen Österreichs) vereinbart und ist für berufsberechtigte Apotheker und Aspiranten in unterschiedlicher Höhe festgelegt.

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