KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 28.04.2026
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Angestellte bei Ärzten - österreichweit - Überstunden (gültig 2026, Details siehe nachfolgend)
gültig von: bis:
Gültig seit: (Kärnten, Wien), (Burgenland, Niederösterreich, Steiermark) (Oberösterreich), (Salzburg, Tirol, Vorarlberg)
§ 5 Überstundenentlohnung
1. Jede Arbeitsleistung, die über die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden bzw. über eine tägliche Arbeitszeit von 9 bzw. 10 (vgl. § 3 Z 1) Stunden hinausgeht, gilt als Überstundenarbeit und ist separat zu entlohnen.
2. Als Grundlage für die Überstundenentlohnung gilt 1/165 des Bruttomonatsgehaltes.
3. Die Überstunden sind mit einem Zuschlag von 50 % zu entlohnen. Für Arbeiten in der Zeit von 20.00 Uhr bis 6.30 Uhr bzw. an Sonn- oder Feiertagen gebührt ein Zuschlag von 100 %.
4. Zur Leistung von Überstunden sind die Angestellten nur im Bedarfsfa...