KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.05.2026
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Kündigung des Kollektivvertrags für Fahrradbot:innen
Stand:
Wie die Sozialpartner informierten, hat die Gewerkschaft VIDA mit Wirkung zum den Kollektivvertrag für Fahrradbot:innen gekündigt. Somit endete mit Ablauf des die Gültigkeit des Kollektivvertrags und sämtliche Bestimmungen des lohn- und arbeitsrechtlichen Teils traten außer Kraft.
Diese Entwicklung überrascht insofern nicht, als es den letzten KV-Abschluss in diesem Sektor mit Wirkung gegeben hatte. Für jene Arbeitsverhältnisse, die vom Geltungsbereich des Kollektivvertrages erfasst waren, ist die sogenannte Nachwirkung gemäß § 13 ArbVG eingetreten. Die Regelungen des Kollektivvertrages gelten daher weiter für alle Arbeitsverhältnisse, die vor dem abgeschlossen wurden. Dies allerdings nur so lange, als nicht ein neuer Kollektivvertrag wirksam wird oder mit den betroffenen Arbeitnehmern eine neue Einzelvereinbarung ...