KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 23.05.2025
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Angestellte bei Ärzten - Österreichweit - Verfall (gültig seit bzw. )
gültig von: bzw. bis:
V. Überstundenentlohnung
Jede Arbeitsleistung, die über die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden bzw. über eine tägliche Arbeitszeit von 9 bzw. 10 (vgl. § 3 Z 1) Stunden hinausgeht, gilt als Überstundenarbeit und ist separat zu entlohnen.
Fallen die Überstunden in die Zeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr bzw. auf einen Sonn- und Feiertag, so gebührt ein Zuschlag von 100 %. Als Grundlage für die Überstundenberechnung gilt ein Hundertzweiundsiebzigstel (1/172) des Bruttomonatsgehaltes zuzüglich des aliquoten Remunerationsanteiles. Zur Leistung von Überstunden sind die Angestellten nur im Bedarfsfalle und zu der gesetzlich vorgesehenen Höchstdauer verpflichtet. Die geleisteten Überstunden sind monatlich zu verrechnen....