KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 28.04.2026
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Angestellte - Eisen- und Metallverarbeitendes Gewerbe - Gehaltserhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Erhöhung der Ist-Gehälter ab
1. Die am bestehenden Ist-Monatsgehälter der am in den Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer (ausgenommen Lehrlinge), die über dem jeweiligen monatlichen Mindestgrundgehalt 2025 der Gehaltstabelle ab liegen, sind um 1,80%, jedoch maximal um € 95,00 zu erhöhen.
Berechnungsgrundlage für diese Erhöhung ist das Dezembergehalt 2025. Liegt bei Provisionsvertretern das Fixum unter dem bisherigen kollektivvertraglichen Mindest-grundgehalt, ist es um den Eurobetrag zu erhöhen, um den sich das vor dem auf den Angestellten anwendbare Kollektivvertragsgehalt auf Grund der kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung erhöht. Bei nicht vollbeschäftigte...