KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 03.06.2026
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Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten und Apothekenhilfspersonal - persönliche Dienstverhinderung (gültig seit )
gültig von: bis:
VIII. Bildungsfreistellung und Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung einschließlich der ab geltenden Regelungen
(1) Bildungsfreistellung
a) Angestellte der Beschäftigungsgruppen 3 und 4 haben zum Besuch von Fortbildungsveranstaltungen der PKA Akademie unter Fortzahlung ihrer Bezüge Anspruch auf Bildungsfreistellung. Sie beträgt je Kalenderjahr jeweils 3/10 der vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit und ist einvernehmlich unter Rücksicht auf Betriebserfordernisse und Fortbildungsmöglichkeiten festzulegen.
b) Dies Bildungsfreistellung kann auch für andere Fortbildungsveranstaltungen in Anspruch genommen werden, sofern ...