KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 23.05.2025
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Angestellte - Baugewerbe und Bauindustrie - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 23a Kündigung wegen lang dauernder Krankheit
Wurde nicht durch Dienstvertrag die Kündigung zum 15. oder Letzten eines Kalendermonates vereinbart und erfolgt eine Kündigung bei lang dauernder Krankheit erst zwei Wochen nach Ablauf der Fristen gemäß § 8 Abs. 1 Angestelltengesetz, so gilt die Kündigung zum 15. oder Letzten eines Kalendermonates als vereinbart.
§ 23b Anrechnung von Vordienstzeiten als Arbeiter
Vordienstzeiten als Arbeiter beim gleichen Arbeitgeber werden für die Berechnung der Dauer der Kündigungsfrist angerechnet.
Kommentierung
Es sind die allgemeinen Bestimmungen gemäß § 20 AngG zu beachten. Gesetzlich darf der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis daher nur zum Kalenderquartal auflösen, vereinbart kann aber auch ein ...