KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 28.04.2026
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Angestellte bei Ärzten - Österreichweit - Verfall (gültig 2026, Details siehe nachfolgend)
gültig von: bis:
Gültig seit: (Kärnten, Wien), (Burgenland, Niederösterreich, Steiermark) (Oberösterreich), (Salzburg, Tirol, Vorarlberg)
V. Überstundenentlohnung
Jede Arbeitsleistung, die über die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden bzw. über eine tägliche Arbeitszeit von 9 bzw. 10 (vgl. § 3 Z 1) Stunden hinausgeht, gilt als Überstundenarbeit und ist separat zu entlohnen.
Fallen die Überstunden in die Zeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr bzw. auf einen Sonn- und Feiertag, so gebührt ein Zuschlag von 100 %. Als Grundlage für die Überstundenberechnung gilt ein Hundertzweiundsiebzigstel (1/172) des Bruttomonatsgehaltes zuzüglich des aliquoten Remunerationsanteiles. Zur Leistung von Überstunden sind die Angestellte...