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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Hitz/Schrenk

KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 28.04.2026

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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 28.04.2026

Arbeiter - Eisen- und Metallverarbeitendes Gewerbe - Einstufung (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Anrechnung Vordienstzeiten: nein

Deckelung der Anrechnung: -

Ausbildung relevant für Einstufung: ja

Verfall bei Nichtvorlage von Nachweisen: -

Einstufung

Der Kollektivvertrag sieht sieben Lohngruppen mit allgemeinen Tätigkeitsbeschreibungen, allerdings ohne konkrete Beispiele vor. Die Einstufung erfolgt entsprechend der überwiegend ausgeübten Tätigkeit (siehe dazu den Klapptext „Allgemeines“). Der Lebenslauf, etwaige Dienstzeugnisse und der Versicherungsdatenauszug können eine entsprechende Qualifikation belegen, die allerdings nur für die Einstufung maßgeblich ist.

Auch für Pflichtpraktikanten und Lehrlinge ist eine eigene Entlohnung vorgesehen.

Vordienstzeitenanrechnung

Arbeiterkollektivverträge rechnen Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern üblicherweise nicht an, so verhält es sich auch im gegenständlichen Kollektivvertrag.

Mangels im Kollektivvertrag geregelter Vorrückungen innerhalb der Lohngruppen sind Vordienstzeiten ohnehin unerheblich.

Ausbildung

Etwaige Ausbildungen können dahingehend eine Rolle spielen, dass etwa im Fall einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) zumindest eine Einstufung in die Lohngruppe 3 erfolgen kann.

Sonderfragen

Der Kollektivvertrag regelt ein Vorrücken von Lohngruppe 7 in Lohngruppe 6 nach spätestens dreijähriger Betriebszugehörigkeit (in Gruppe 7). Dies hat jedoch aufgrund des identen Lohnes in diesen beiden Gruppen auf die Höhe des Lohnes keine Auswirkung.

Im Kollektivvertrag wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitnehmer nach Ablauf der Probezeit unter Berücksichtigung der betriebsüblichen Gesichtspunkte entsprechend seinen Fähigkeiten einzustufen ist. Dies entbindet den Arbeitgeber jedenfalls nicht, den Arbeitnehmer bereits während der Probezeit entsprechend einzustufen. Diese Regelung kann gegebenenfalls dann maßgeblich sein, wenn sich im Laufe der Probezeit Fähigkeiten zeigen oder Vorkenntnisse bekannt werden, die für eine höhere Einstufung von Relevanz sind.

Praxisbeispiele

Beispiel 1

Ein Bewerber mit zehn Jahren Berufserfahrung als Schlosser weist seine Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern mittels Lebenslaufs und Dienstzeugnis nach. Ungeachtet der bisherigen Berufserfahrung werden keinerlei Vordienstzeiten für die Einstufung angerechnet. Lediglich die nachgewiesene Lehrzeit zeichnet ihn automatisch als Facharbeiter aus, und er ist mindestens in die Lohngruppe 3 einzustufen.

Beispiel 2

Eine Bewerberin mit zehn Jahren Berufserfahrung als Elektrikerin (selbstständige Montage und Wartung von Elektroinstallationen in Einfamilienhäusern) mit Lehrzeit, aber ohne Lehrabschlussprüfung bewirbt sich unter Vorlage von Lebenslauf und Dienstzeugnis. Trotz fehlender Lehrabschlussprüfung ist sie wohl zumindest in die Lohngruppe 4 einzustufen, da jedenfalls eine „große Arbeitserfahrung“ im Sinne des Kollektivvertrages vorliegt.

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