KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 23.05.2025
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Arbeitnehmer:innen - Gastronomie/Hotellerie - Lohn- und Gehaltserhöhung - Quick-Info (gültig seit bzw. )
gültig von: bis:
Keine Bestimmung zu einer Mitnahme der Überzahlung oder Erhöhung der Ist-Gehälter.
Quick-Info
Der gegenständliche Kollektivvertrag enthält keine Bestimmung zu einer Mitnahme der Überzahlung oder Erhöhung der Ist-Gehälter bzw. der Ist-Löhne.
Erhöht werden nur die kollektivvertraglichen Mindestgehälter. Im Falle einer Überzahlung bleibt das verdiente Gehalt bzw. der verdiente Lohn so lange unverändert, als der Gesamtbetrag das/den kollektivvertragliche/n Mindestgehalt/-lohn übersteigt.
Auch mit der KV-Reform zum bzw. insbesondere den diversen Änderungen in der Lohn- bzw. Gehaltsordnung mit Wirkung kam es zu keiner Neuregelung bezüglich der Wirkung der jährlichen Lohn- bzw. Gehaltserhöhung. Zu beachten ist nur, dass es im ...