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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Hitz/Schrenk

KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 28.04.2026

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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 28.04.2026

Angestellte - Spedition und Logistik - Jubiläumsgeld - Quick-Info (gültig seit )

gültig von: bis:

Quick-Info

Der gegenständliche Kollektivvertrag enthält in § 13 Regelungen zu einem Jubiläumsgeld. Dieser Anspruch stellt sich wie folgt dar. Nach einer Beschäftigung im gleichen Betrieb von


Tabelle in neuem Fenster öffnen
25 Jahren mindestens
zwei Monatsgehälter,
30 Jahren mindestens
zweieinhalb Monatsgehälter,
35 Jahren mindestens
drei Monatsgehälter,
40 Jahren mindestens
dreieinhalb Monatsgehälter,
45 Jahren mindestens
dreieinhalb Monatsgehälter.

Zusätzlich wird der Arbeitnehmer am Ehrentag ohne Schmälerung des Entgeltes vom Dienst befreit, sollte dieser auf einen freien Tag fallen, ist der dem Ehrentag folgende Arbeitstag freizugeben.

Aufgrund der Neuregelung der Karenzanrechnungen seit ist die vollständige Anrechnung der Karenzzeiten für den Anspruch auf Jubiläumsurlaub verpflichtend, auch wenn der Kollektivvertrag dies im aus der Zeit vor der Neuregelung stammenden Text noch ausschließt.

Allgemeines zu Jubiläumsgeldern

Unter einem Jubiläumsgeld ist eine für langjährige Dienste gewährte Anerkennungszahlung zu verstehen. Diesbezügliche Ansprüche sind gegebenenfalls im Kollektivvertrag geregelt und belaufen sich üblicherweise auf eine bestimmte Anzahl von Monatsgehältern.

Sieht der Kollektivvertrag einen diesbezüglichen Anspruch vor, ist dieser auch zu gewähren, andernfalls kann der Tatbestand der Unterentlohnung nach dem LSD‑BG erfüllt werden.

Abgabenrechtlich werden Jubiläumsgelder als Sonderzahlungen abgerechnet. Seit sind diese beitragspflichtig, davor bestand unter gewissen Voraussetzungen Beitragsfreiheit.

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