KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.05.2026
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Arbeiter - Dachdecker - Sonderzahlungen (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 9 Weihnachtsgeld
I. Für alle Bundesländer, ausgenommen Salzburg:
1. Jeder Arbeitnehmer, der im Kalenderjahr nicht weniger als einen Monat im Unternehmen beschäftigt war, erhält am ersten Freitag im Dezember ein Weihnachtsgeld. Die Auszahlung des Weihnachtsgeldes kann nach Wahl des Arbeitgebers auch in Form einer Akontozahlung in der Höhe von mindestens 80 Prozent des voraussichtlichen Weihnachtsgeldes mit der Auszahlung des Oktoberlohns erfolgen. Die Endabrechnung erfolgt mit der Auszahlung des Dezemberlohns.
2. Dieses beträgt für jede Woche der Betriebszugehörigkeit im laufenden Kalenderjahr
A) in Wien
a) 4,66 kollektivvertragliche Stundenlöhne für jene Wochen, in welchen vom Arbeitnehmer die kollektivvertraglich festgesetzte wöchentliche Normalarbeit...