KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 03.06.2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Angestellte - Immobilienverwalter - Jubiläumsgeld - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Dieser Kollektivvertrag enthält keine Regelung zu einem Jubiläumsgeld, allerdings besteht ein Anspruch auf Jubiläumstage.
§ 11a Jubiläumstage
Jeder Arbeitnehmer erhält nach 15, 20 und 25 Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit einmalig je einen zusätzlichen Freizeittag. Der Anspruch auf diesen zusätzlichen Freizeittag entsteht nach Vollendung der genannten Anzahl an Jahren der Betriebszugehörigkeit und ist innerhalb von 12 Monaten ab dem Jubiläumstag nach Vereinbarung der Lage mit dem Arbeitgeber zu konsumieren.
Stichtag für das Inkrafttreten ist der und besteht somit ein Anspruch für alle Arbeitnehmer, die nach diesem Stichtag das 15., 20. bzw. 25. Jahr der Betriebszugehörigkeit vollenden. Günstigere innerbetrieblich...