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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Hitz/Schrenk

KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 28.04.2026

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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 28.04.2026

Arbeiter - Gastronomie/Hotellerie - Jubiläumsgeld - Quick-Info (gültig seit )

gültig von: bis:

Quick-Info

Der gegenständliche Kollektivvertrag enthält in Punkt 18 Regelungen zu einem Jubiläumsgeld. Dieser Anspruch stellt sich wie folgt dar:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Dieses Jubiläumsgeld beträgt nach 10-jähriger ununterbrochener Dienstzeit einschließlich Lehrzeit
1 Monatslohn
nach 15-jähriger ununterbrochener Dienstzeit einschließlich Lehrzeit
1 ½ Monatslöhne
nach 25-jähriger ununterbrochener Dienstzeit einschließlich Lehrzeit
2 Monatslöhne
nach 35-jähriger ununterbrochener Dienstzeit einschließlich Lehrzeit
2 ½ Monatslöhne
nach 40-jähriger ununterbrochener Dienstzeit einschließlich Lehrzeit
3 Monatslöhne
nach 45-jähriger ununterbrochener Dienstzeit einschließlich Lehrzeit
4 Monatslöhne

Weiters zu beachten ist die Regelung für Saisonbetriebe und auch, in welchen Fällen zwischenzeitig unterbrochene Arbeitsverhältnisse für die Dauer der Anwartschaftszeit zusammenzurechnen sind, siehe dazu den Klapptext zu Beginn des Dokuments.

Allgemeines zu Jubiläumsgeldern

Unter einem Jubiläumsgeld ist eine für langjährige Dienste gewährte Anerkennungszahlung zu verstehen. Diesbezügliche Ansprüche sind gegebenenfalls im Kollektivvertrag geregelt und belaufen sich üblicherweise auf eine bestimmte Anzahl von Monatsgehältern.

Sieht der Kollektivvertrag einen diesbezüglichen Anspruch vor, ist dieser auch zu gewähren, andernfalls kann der Tatbestand der Unterentlohnung nach dem LSD‑BG erfüllt werden.

Abgabenrechtlich werden Jubiläumsgelder als Sonderzahlungen abgerechnet. Seit sind diese beitragspflichtig, davor bestand unter gewissen Voraussetzungen Beitragsfreiheit.

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