KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 23.05.2025
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Angestellte - Baugewerbe und Bauindustrie - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
9. Überstunden müssen binnen 4 Monaten nach dem Tag der Überstundenleistung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.
§ 9 Begriffsbestimmungen (Auszug)
Verfall von Ansprüchen
Ansprüche aus einer unrichtigen Einstufung wegen vermeintlicher Bauleitertätigkeit oder wegen Nichtberücksichtigung von Vordienstzeiten als Bauleiter im Sinne dieses Vertrages müssen bei sonstigem Verfall binnen 6 Monaten, vom Zeitpunkt ihres Entstehens an gerechnet, dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich geltend gemacht werden. Diese schriftlich erhobenen Ansprüche sind verwirkt, wenn sie nicht innerhalb eines Monates nach Beendigung des Dienstverhältnisses gerichtlich geltend gemacht werden.
4. Der Anspruch auf Bezahlung der vorgenannten Erschwernisz...