KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 23.05.2025
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Angestellte bei Ärzten - österreichweit - Karenzzeiten (gültig seit bzw. )
gültig von: bzw. bis:
VII. Sozialpolitische Bestimmungen
3.) Karenzzeiten gemäß MSchG und VKG werden für Geburten ab als Berufsjahre für die Entwicklung im Gehaltsschema angerechnet. Ab werden, der Gesetzeslage nachfolgend, für sämtliche dienstrechtliche Ansprüche, welche sich auf die Dauer des Dienstverhältnisses beziehen, Karenzzeiten gemäß MSchG und VKG voll angerechnet.
Dies gilt für Geburten ab .
(Abs. 3 idF )
VIIIa. Karenzzeitanrechnung
Ab werden, der Gesetzeslage nachfolgend, für sämtliche dienstrecht...