Suchen Kontrast Hilfe
KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Hitz/Schrenk

KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 28.04.2026

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 28.04.2026

Arbeiter - Bauhilfsgewerbe - Verfall (gültig seit )

gültig von: bzw. bis:

Kommentierung

Ansprüche des Arbeitnehmers sind zu bestimmten Zeitpunkten fällig. Dieser Zeitpunkt kann durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Einzelvertrag bestimmt sein und ist von der Art des Anspruches abhängig. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit muss der Arbeitnehmer über den entsprechenden Betrag verfügen können.

Wird die Zahlung nicht zeitgerecht geleistet, kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche auch später noch geltend machen, allerdings sind Verfalls- oder Verjährungsfristen zu beachten.

Der KV regelt nachfolgende Verfallsfristen und Sonderbestimmungen:

  • Ansprüche jeglicher Art aus dem Arbeitsverhältnis und Reklamationen zur Abrechnung müssen innerhalb von drei Monaten nach Empfangnahme der Abrechnung beim Arbeitgeber bzw. dessen Beauftragten erhoben werden.

  • Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Forderungen jeglicher Art innerhalb einer Verfallsfrist von 3 Monaten nach dem Zeitpunkt der Lösung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber geltend zu machen. Bei Vorliegen eines gesetzlichen Abfertigungsanspruches beträgt die Geltendmachungsfrist fünf Monate.

Ein Verfall tritt auch im Falle der Geltendmachung des Anspruches ein, wenn dieser bei Ablehnung des Arbeitgebers nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird.

Sonderfragen

Der Kollektivvertrag regelt eine Reklamationsfrist iZm der Übernahme des Barlohnes.

Praxisbeispiel

Der Arbeitnehmer erhält seine Abrechnung für Juli 2019 am ausgehändigt. Auf der Abrechnung finden sich keine Taggelder, obwohl der Arbeiter den ganzen Juli auf Baustellen tätig war. Zumal die Abrechnung auch Überstundenzahlungen enthält, bemerkt der Arbeiter die fehlenden Taggelder nicht.

Im November lässt der Arbeitnehmer die Abrechnungen des Jahres von einem Bekannten kontrollieren, der feststellt, dass im Juli keine Diäten ausbezahlt wurden.

Da die Abrechnung am empfangen wurde, endet die Verfallsfrist am , zumal der Tag des Erhalts nicht einzurechnen ist. Die Forderung der Taggelder für Juli ist daher im November verfallen.

Daten werden geladen...